Corona: Ab dem 25.1.2021 nur mit OP- oder FFP2-Maske in die Praxis
Liebe Patientenbitte beachten Sie, daß ab dem 25.1.2021, gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, unsere Praxis nur mit medizinischen (OP-Maske) oder FFP2-Masken betreten werden darf.Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der
Einhaltung eines Mindestabstands
1. in geschlossenen Räumlichkeiten der in § 11 Absatz 1 bis 3 genannten Handelseinrichtungen sowie in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer
Dienstleistungen,
2. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen,
3. während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am
Sitzplatz.
Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Auszug aus der Coronaschutzverordnung NRW